
Wenn es um Kinder geht.
Wir schulen Ihre Aufsichtspersonen bei Ihnen vor Ort – für die Notfälle, die bei Kindern passieren.
Kinder sind keine kleinen Erwachsenen.
Wiederbelebung, Lagerung und Notfälle wie Fieberkrampf oder Verschlucken laufen bei Kindern anders ab. Genau das üben Ihre Aufsichtspersonen mit uns – an Kinder- und Säuglingspuppen, in Ihren eigenen Räumen.
Was Ihr Team lernt
- Notruf absetzen und Hilfe organisieren
- Bewusstlose Kinder richtig lagern
- Wiederbelebung bei Kind und Säugling, Einsatz des Defibrillators
- Verschlucken und Atemnot
- Fieberkrampf und andere Krampfanfälle
- Allergische Reaktionen und Insektenstiche
- Vergiftungen und Verätzungen
- Stürze, Kopfverletzungen und Verbrennungen
- Blutungen stoppen und Wunden versorgen
- Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren
Was es Sie kostet.
In der Regel nichts – die Lehrgangsgebühren rechnen wir direkt mit Ihrer Unfallkasse ab.
0 € bei voller Übernahme
Übernimmt Ihre Unfallkasse alle Teilnehmer, entstehen Ihnen keine Kosten.
Lehrgangsgebühren
Rechnen wir direkt mit Ihrer Unfallkasse ab.
64,90 € pro Person
Nur für Personen, die Ihre Unfallkasse nicht übernimmt. Nur in diesem Fall erhalten Sie eine Rechnung.
Pro Kurs schulen wir bis zu 20 Personen. Mehrere Gruppen am selben Tag sind möglich.
Alle Preise sind Endpreise. Als Bildungseinrichtung berechnen wir keine Umsatzsteuer.
Wann zahlt die Unfallkasse?
Die Kostenübernahme beantragen Sie bei Ihrer Unfallkasse – in Bayern vor dem Kurs. Welches Formular Sie brauchen, sagen wir Ihnen. Für wen sie zahlt, sehen Sie weiter unten.
Beispiele
Für wen die Unfallkasse zahlt.
In Bayern gelten feste Kontingente.
Nicht übernommen werden Praktikanten, Auszubildende, Helferinnen und Helfer. Quelle: KUVB / Bayerische Landesunfallkasse, Stand 2026. Außerhalb Bayerns gelten die Regeln Ihrer Unfallkasse.
Kosten berechnenSo läuft es.
Von der Anfrage bis zur Abrechnung mit der Unfallkasse – in sechs Schritten.

Sie fragen an
Einrichtung, Anzahl Personen, Wunschzeitraum.
Sie erhalten ein Angebot
Gültig 14 Tage.
Sie beantragen die Kostenübernahme
In Bayern vor dem Kurs. Welches Formular Sie brauchen, sagen wir Ihnen.
Sie tragen Ihr Team ins Kursportal ein
Das schalten wir nach Ihrer Zusage frei.
Wir kommen zu Ihnen
Mit Kursleitung, Übungspuppen und Material.
Wir rechnen mit der Unfallkasse ab
Eine Rechnung erhalten Sie nur für Personen, die sie nicht übernimmt.
Was Sie brauchen: einen Raum.
Einen Raum für die Gruppe und etwas zum Anschreiben. Alles andere bringen wir mit.
Tipp: Legen Sie den Kurs auf einen Schließtag oder Teamtag. Dann ist das ganze Team dabei.

Und Hochschulen?
Auch an Hochschulen berechnen wir keine Vor-Ort-Pauschale. Dort schulen wir Ihre Beschäftigten als betriebliche Ersthelfer.
Ersthelfer-Ausbildung für UnternehmenHäufige Fragen
Wie oft müssen Aufsichtspersonen den Kurs wiederholen?
Meist alle zwei Jahre. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Träger nach.
Was kostet die Schulung für unsere Einrichtung?
In der Regel nichts. Die Lehrgangsgebühren rechnen wir direkt mit Ihrer Unfallkasse ab. Kosten entstehen nur für Personen, die sie nicht übernimmt: 64,90 € pro Person.
Wie viele Personen können teilnehmen?
Bis zu 20 Personen pro Kurs. Sind es mehr, schulen wir mehrere Gruppen, auch am selben Tag. Mit weniger als 14 Personen fragen Sie trotzdem an – wir prüfen, was möglich ist.
Müssen wir die Kostenübernahme vorher beantragen?
In Bayern ja. KUVB und Bayerische Landesunfallkasse übernehmen die Kosten nur, wenn der Antrag vor dem Kurs genehmigt ist. Den genehmigten Antrag geben Sie uns am Kurstag. Welches Formular Sie brauchen, sagen wir Ihnen. Andere Unfallkassen haben eigene Regeln.
Für wie viele Aufsichtspersonen zahlt die Unfallkasse?
In Bayern zahlen KUVB und Bayerische Landesunfallkasse in Kitas für 2 Aufsichtspersonen pro Gruppe und eine weitere je 20 Beschäftigte. In Schulen übernehmen sie bis zu 25 % des Kollegiums. Praktikanten, Auszubildende und Helfer übernehmen sie nicht.
Wie melden wir unsere Teilnehmer an?
Nach Ihrer Zusage schalten wir Ihr digitales Kursportal frei. Dort tragen Sie Ihre Teilnehmer ein und hinterlegen alles für den Kurstag.
Bekommen wir eine Rechnung?
Nur für Personen, die Ihre Unfallkasse nicht übernimmt. Die Rechnung zahlen Sie innerhalb von 14 Tagen.
Gilt das auch für Hochschulen?
Ja. Auch an Hochschulen berechnen wir keine Vor-Ort-Pauschale. Dort schulen wir Ihre Beschäftigten als betriebliche Ersthelfer.
Sagen Sie uns, wie viele – wir machen den Rest.
Sie erhalten ein Angebot innerhalb von 24 Stunden.