Kursleiter erklärt einer Gruppe im Betrieb die Erste Hilfe
Für Unternehmen

Wie viele Ersthelfer?

Drei Angaben, und Sie wissen, wie viele Ersthelfer Ihr Betrieb braucht.

Nach § 26 DGUV Vorschrift 1
Ergebnis in 30 Sekunden
Mit Schichten und Reserve
Ersthelfer-Rechner

In 30 Sekunden ausgerechnet.

Wählen Sie Ihre Betriebsart, geben Sie an, wie viele Beschäftigte gleichzeitig da sind und in wie vielen Schichten Sie arbeiten. Der Rechner zeigt die Mindestzahl, eine sinnvolle Reserve und was die Ausbildung kostet.

Grundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1. Der Rechner ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung.

Was für ein Betrieb sind Sie?

Arbeiten Sie in Schichten, nehmen Sie die größte Schicht.

Jede Schicht braucht eigene Ersthelfer. Wir rechnen mit gleich großen Schichten. Ohne Schichtbetrieb: 1.

Sie brauchen mindestens

2 Ersthelfer

    Grundlage ist § 26 DGUV Vorschrift 1. Ihre Berufsgenossenschaft kann im Einzelfall andere Zahlen festlegen. Der Rechner ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung.

    Kosten berechnen
    Die Antwort

    Die Regel in einer Tabelle.

    Grundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1. Prozentwerte runden Sie auf: Bei 25 Beschäftigten im Büro sind 5 % gleich 1,25 – Sie brauchen also 2.

    Es zählen die gleichzeitig anwesenden Beschäftigten. Ihre Berufsgenossenschaft kann im Einzelfall andere Zahlen festlegen.

    2 bis 20 Beschäftigte
    mindestens 1
    Mehr als 20 – Verwaltung und Handel
    5 %
    Mehr als 20 – alle anderen Betriebe
    10 %
    Mehr als 20 – Kita
    1 je Kindergruppe
    Mehr als 20 – Hochschule
    10 % der Beschäftigten
    Richtig zählen

    Worauf es beim Zählen ankommt.

    Die Tabelle gilt für die Anwesenden und für jede Schicht. In der Praxis heißt das:

    Teilnehmer übt Erste Hilfe, die Gruppe schaut zu
    1

    Es zählen die Anwesenden

    Nicht alle Beschäftigten auf der Gehaltsliste, sondern die, die gleichzeitig da sind.

    2

    Jede Schicht braucht eigene Ersthelfer

    Arbeiten Sie in drei Schichten, brauchen Sie die Mindestzahl dreimal.

    3

    Urlaub und Krankheit zählen mit

    Die Mindestzahl muss jederzeit da sein. Planen Sie deshalb eine Reserve ein.

    4

    Ersthelfer gehören dorthin, wo gearbeitet wird

    Mehrere Etagen oder Standorte? Dann verteilen Sie sie so, dass immer jemand in der Nähe ist.

    5

    Ihre BG kann abweichen

    Im Einzelfall legt sie andere Zahlen fest – je nach Gefährdung und Rettungswesen im Betrieb.

    Ohne extra Kurs

    Wer schon als Ersthelfer zählt.

    Nicht jeder muss zum Kurs. Direkt als Ersthelfer einsetzen können Sie:

    • Rettungssanitäter, Rettungshelfer und Notfallsanitäter
    • Pflegefachkräfte, Medizinische Fachangestellte, Hebammen, Physiotherapeuten
    • Ärzte und Zahnärzte
    • Alle, die in den letzten zwei Jahren einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten bei einer ermächtigten Stelle gemacht haben – auch den Kurs für den Führerschein

    Azubis, die gerade ihren Führerschein machen, sind nach unserem Führerscheinkurs zwei Jahre lang als Ersthelfer einsetzbar.

    Erste-Hilfe-Kurs Führerschein
    Kollege legt einen Druckverband an, beide lachen
    Fortbildung

    Alle zwei Jahre wieder.

    Ersthelfer müssen alle zwei Jahre zur Fortbildung. Sie dauert wie die Ausbildung 9 Unterrichtseinheiten.

    Ist die Frist verpasst, braucht es in der Regel wieder die vollständige Ausbildung.

    Tipp: Legen Sie die Fortbildung für alle auf einen Termin – dann läuft die Frist für alle gleich.

    Betriebssanitäter

    Ab wann Sie Betriebssanitäter brauchen

    Mehr als 1.500 Beschäftigte im Betrieb: Betriebssanitäter sind Pflicht. Bei 251 bis 1.500 Beschäftigten kann Ihre BG sie verlangen – je nach Art und Schwere der Unfälle. Auf einer Baustelle gilt die Pflicht schon ab mehr als 100 Beschäftigten.

    Grundlage ist § 27 der DGUV Vorschrift 1. Betriebssanitäter sind eine eigene Ausbildung – sie ersetzen die Ersthelfer nicht.

    Kitas und Schulen

    Und in Kitas und Schulen?

    Schülerinnen und Schüler zählen nicht mit. In Bayern zahlen KUVB und Bayerische Landesunfallkasse für 2 Aufsichtspersonen pro Kita-Gruppe und bis zu 25 % eines Kollegiums.

    Erste Hilfe für Kitas und Schulen
    Kosten

    Und was kostet das?

    In der Regel 289 € für bis zu 20 Personen – die Lehrgangsgebühren rechnen wir mit Ihrer BG ab.

    Kosten berechnen
    FAQ

    Häufige Fragen

    Rechnen Sie direkt mit unserer Berufsgenossenschaft ab?

    Ja. Wir rechnen die Lehrgangsgebühren direkt mit Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse ab – mit allen, bundesweit. Vorher sagen wir Ihnen, welche Unterlagen Ihre BG dafür braucht.

    Warum zahlen wir 289 €, wenn die BG doch übernimmt?

    Die BG übernimmt nur die Lehrgangsgebühren, nicht den Aufwand für einen Kurs bei Ihnen vor Ort. Dafür berechnen wir einmalig 289 € Vor-Ort-Pauschale – für die ganze Gruppe, egal ob 10 oder 20 Personen.

    Was passiert, wenn die BG einzelne Teilnehmer nicht übernimmt?

    Dann berechnen wir diese Teilnehmer mit 64,90 € pro Person direkt Ihnen. Erstattet die BG uns die Kosten später doch noch, erhalten Sie eine Gutschrift. Ob und für wen die BG zahlt, entscheidet allein die BG – deshalb klären wir die Unterlagen vorher gemeinsam.

    Welche Unterlagen braucht unsere BG?

    Das ist je nach BG verschieden. Nach Ihrer Buchung schicken wir Ihnen eine Liste mit allem, was Ihre BG braucht. Die Unterlagen müssen vor dem Kurs vollständig bei uns sein.

    Kommt auf die Preise noch Mehrwertsteuer?

    Nein. Als Bildungseinrichtung berechnen wir keine Umsatzsteuer. Alle Preise sind Endpreise.

    Wie viele Personen können an einem Kurs teilnehmen?

    10 bis 20 Personen pro Kurs. Sind es mehr, schulen wir mehrere Gruppen, auch am selben Tag.

    Wir sind weniger als 10 Leute. Geht das trotzdem?

    Ja. Inhouse berechnen wir mindestens 10 Plätze. Bei 8 Personen, die die BG übernimmt, zahlen Sie zum Beispiel 418,80 €. Oder Sie schicken einzelne Mitarbeiter in unsere öffentlichen Kurse in Aschheim oder Freiham. Auch die rechnen wir mit Ihrer BG ab.

    Warum ist der Kurs auf Englisch oder Spanisch teurer?

    Weil wir dafür eigene Kursleitungen einsetzen. Die Vor-Ort-Pauschale beträgt dann 389 € statt 289 €.

    Wie viele Ersthelfer braucht unser Betrieb?

    Das hängt von der Größe und der Branche Ihres Betriebs ab. Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten reicht einer. Sind es mehr, gilt: in Verwaltung und Handel 5 %, in Kitas einer je Kindergruppe, in Hochschulen und allen anderen Betrieben 10 %. Grundlage ist § 26 der DGUV Vorschrift 1. Mit unserem Ersthelfer-Rechner finden Sie es in 30 Sekunden heraus.

    Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung und Fortbildung?

    Inhaltlich kaum einer, beide dauern 9 Unterrichtseinheiten. Liegt der letzte Kurs höchstens zwei Jahre zurück, ist es eine Fortbildung. Sonst – oder wenn es der erste Kurs ist – eine Ausbildung.

    Wie oft müssen Ersthelfer zur Fortbildung?

    Alle zwei Jahre. Wer die Frist verpasst, braucht wieder die vollständige Ausbildung.

    Was müssen wir für den Kurs vorbereiten?

    Einen Raum für die Gruppe und etwas zum Anschreiben, zum Beispiel ein Flipchart. Alles andere bringen wir mit.

    Gibt es Pausen?

    Ja, mehrere kurze Pausen und eine Mittagspause.

    Wann bekommen unsere Teilnehmer ihre Bescheinigungen?

    Direkt nach Kursende per E-Mail.

    Kommen Sie auch zu uns, wenn wir nicht in München sind?

    Ja. Wir schulen deutschlandweit bei Ihnen vor Ort, auch an mehreren Standorten.

    Anfrage

    Sagen Sie uns, wie viele – wir machen den Rest.

    Sie erhalten ein Angebot innerhalb von 24 Stunden.

    Telefon: 089 95951034
    info@mchelp.de
    Danke! Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden mit Ihrem Angebot.
    Das hat leider nicht geklappt. Bitte versuchen Sie es noch einmal oder rufen Sie uns an: 089 95951034.